Montag, 17. November 2014

EINklassischer bzw. ein klassischer FREISPRUCH - Idar-Oberstein: Freispruch für 23-Jährigen nach Vergewaltigungsvorwurf - Richter Pfeifer: "Was sie getan haben, ist eine Sauerei."

Sag mir quando, sag mir quando, sag mir WANN die drittklasssige uninformierte und desinformierende Journaille aufhört, auf dem Niveau einer BILD-Zeitung-Gerichtsreporterin Alice Schwarzer von zweit- oder gar drittklassigen Freisprüchen zu schreiben. Dabei würde bereits EIN Blick ins Gesetz und/oder ein Blick in die Rechtsverfolgungsstatistik der jeweiligen statistischen Landesämter oder des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass es nur EINE ART ('KLASSE'!) FREISPRUCH in diesem unserem Rechtsstaat gab und gibt, auch wenn derzeit Frauenverbände massivst einen gegenteiligen Eindruck erzeugen (wollen) und so tun als ob es sich bei den Freisprüchen bzw. in den vorher eingestellten Ermittlungsfällen dennoch um Taten gehandelt habe.

Bereits dieses den Rechtsstaat systematisch aushöhlende Verhalten sollte unter Strafe gestellt werden!

Und das spätestens seit Mannheim zur Tradition erhobenen ungeheuerlichen Nachtreten 'freier Richter' (hier: "Was sie getan haben, ist eine Sauerei."), die nicht mal die Basics des Rechtsstaats verstanden zu haben scheinen, gleich mit ... bevor wir in Deutschland ganz ins Mittelalter nur unter anderen (Gender-)Vorzeichen  zurückgebeamt werden. Schlimm genug, dass in Deutschlands tiefster Provinz offensichtlich immer und immer wieder, sei es Mannheim durch RA Schwenn (Hamburg) oder wie hier durch den Verteidiger Richter erst weder eingenordet werden müssen. ("Wir haben hier nicht über Moral zu befinden, sondern darüber, ob sich der Angeklagte strafbar gemacht hat oder nicht."). Wenigstens wurde dies medial durch den drittklassigen Journalisten kommuniziert.  

Idar-Oberstein. Freispruch zweiter Klasse [sic!] für einen 23-Jährigen. Die Anklage war zu Beginn der gestrigen Verhandlung noch davon ausgegangen, dass er sich bei einem Rock-Festival in Idar-Oberstein im vergangenen Jahr an einem Mädchen sexuell vergangen hatte, das eine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" gehabt habe. [...]
Richter Pfeifer und Staatsanwalt Claudius Persdorf fanden ihre Aussage nicht sehr überzeugend. "Sie drucksen herum, sie sagen nicht alles", fand Persdorf und drohte ein Verfahren an. Die Frauenärztin, die das Mädchen untersucht hatte, fand keine Anzeichen eines gewaltsamen Geschlechtsverkehrs.
Mit deutlichen Worten beschrieb Richter Pfeifer das Geschehen, gleich, ob es wissentlich oder unwissentlich geschah: "Was sie getan haben, ist eine Sauerei." Verteidiger Damian Hötger entgegnete: "Wir haben hier nicht über Moral zu befinden, sondern darüber, ob sich der Angeklagte strafbar gemacht hat oder nicht."



ausgelöst im WESTEN

https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEh_4KKMxE9MGkYduq6Mv10ol_8tNkNddLnvek84Niz1zBOd5hqrVXwGpAH-Q0a1xSny_M9y-fIJRXD_gEUKdZmii7zjoqoZGxELmq_elmprm9-X4mqnWc8JfmWKpD6_AHn9zdF7OHHxzUqc/s1600/image011.gif

(als taugliches Mittel um z.B. Sorgerechts- und Umgangsverfahren zu steuern !) - Es zählt nicht die Verurteilung selbst, sondern der Zeitgewinn und die Denunziation (ges./berufl. Vernichtung selbst! - siehe Kachelmann- und/oder Türck-Verfahren)


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen