Sonntag, 17. Februar 2013

Vergewaltigung und weibliches Opferabo, wer hat's erfunden? Die Schweizer waren es ...- doch!



Wer sich über schon über in Deutschland gegendert-einseitige Strafbarkeit bzgl. Exhibitionsmus wundert(e), der kommt bei einem Blick über den Gartenzaun in die Schweiz gar nicht mehr aus dem Staunen raus. Ohne jetzt Kölner oder Schweizer Knackis auf dumme Gedanken bringen zu wollen... aber eine internationale Vergleichbarkeit bzw. der Gefährdungssituation und der berühmt-berüchtigten und in Femen-Kreisen so beliebten Dunkelziffer nicht gegeben.
Art. 190
Vergewaltigung
1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
2 …1
3 Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2

1 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (Strafverfolgung in der Ehe und in der Partnerschaft), mit Wirkung seit 1. April 2004 (AS 2004 1403; BBl 2003 1909 1937).
2 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (Strafverfolgung in der Ehe und in der Partnerschaft), in Kraft seit 1. April 2004 (AS 2004 1403; BBl 2003 1909 1937).

Stand am 1. Januar 2013

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a190.html

Bemerkenswert ist weiter der auffallende Rückgang sowohl bei den Verurteilungen im Jahr 2011 77 zu 126 (2010) mit
-38,9%(!)
sowie der Rückgang bei den Anzeigen, nach dem starken explosionsartigen Anstieg aufgrund der Strafbarkeit in der Ehe  und Partnerschaft ("typische Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen"), die aber nicht in gleichem Maße zu einer in relativ höheren Verurteilungzahl geführt hat.

Vergewaltigung (Art. 190 StGB)    135    134    126    126    77

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/03/key/straftaten/haeufigste_delikte.html 

30. Januar 2013 — "§ 183 Exhibitionistische Handlungen (1) Ein MANN, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." War nicht schon der alte 175er sexistisch allein gegen Männer? Wieso können Frauen bzw…

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