Dienstag, 19. November 2013

Olpe/Altenhundem: Fake rape? Angeklagte Vergewaltigung endet mit 'ganz deutlichem' Freispruch - Castrop: Auch das Recht auf Dummschwätzerei hat Grenzen - 160.000 phantastische Verg./Jahr x rund 70 Jahre BRD =?



Gelegentlich eines Artikels zum Nonsensbegriff 'Dunkelziffer' erinnern wir daran, dass es sich beim grundgesetzlich verbrieften Rechts auf Dummschwätzerei nicht um eine Pflicht handelt, sondern eben und allenfalls um ein Recht - das aber auch Grenzen hat (z.B. in §130 StGB Volksverhetzung " oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert . ) - "Am Ende fiel die Anklage wegen versuchter Vergewaltigung wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Staatsanwalt Stephan Krieger forderte „einen ganz deutlichen Freispruch“ für den 20-Jährigen aus Altenhundem. Und auch das Olper Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei."[...]"Eine Ärztin der Kinderklinik Siegen, die die 17-Jährige damals untersucht hatte, berichtete, dass sie keine Verletzungen oder frischen Hämatome festgestellt habe.
„Es steht hier Aussage gegen Aussage. Objektiv haben wir nichts für einen Tatnachweis. Die Variante des Angeklagten ist aber plausibel, das, was die Zeugin gesagt hat, nicht. Das Verhalten nach der Tat ist nicht nachvollziehbar“, meinte Staatsanwalt Krieger. Das Mädchen habe bestätigt, dass der Angeklagte die Polizei angerufen habe, damit sie nach Hause kommt. Danach soll es dann angeblich die Vergewaltigung gegeben habe. Zudem habe das Mädchen bei Polizei und vor Gericht zwei unterschiedliche Tatorte geschildert. Kriegers Forderung nach dem „deutlichen Freispruch“ schloss sich Verteidiger Trapp an.
Auch Richter Sondermann sprach von „nicht unerheblichen Widersprüchen bei Polizei und Gericht“. Zudem wäre zu erwarten gewesen, dass sie die Personen, die sich bei der angeblichen Tat näherten, um Hilfe gebeten hätte."[...]
Eine Ärztin der Kinderklinik Siegen, die die 17-Jährige damals untersucht hatte, berichtete, dass sie keine Verletzungen oder frischen Hämatome festgestellt habe.

„Es steht hier Aussage gegen Aussage. Objektiv haben wir nichts für einen Tatnachweis. Die Variante des Angeklagten ist aber plausibel, das, was die Zeugin gesagt hat, nicht. Das Verhalten nach der Tat ist nicht nachvollziehbar“, meinte Staatsanwalt Krieger.

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„Es steht hier Aussage gegen Aussage. Objektiv haben wir nichts für einen Tatnachweis. Die Variante des Angeklagten ist aber plausibel, das, was die Zeugin gesagt hat, nicht. Das Verhalten nach der Tat ist nicht nachvollziehbar“, meinte Staatsanwalt Krieger.

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Verkommt der "Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen" in Deutschland allmählich zum nationalen Tag der infamen Dummschwätzerei?
Die NAzeigezahlen explodieren und die Veruretilungsquote sinkt ....und sinkt und sinkt!

Die wenigsten Vergewaltiger werden verurteilt | „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“



Am Ende fiel die Anklage wegen versuchter Vergewaltigung wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Staatsanwalt Stephan Krieger forderte „einen ganz deutlichen Freispruch“ für den 20-Jährigen aus Altenhundem. Und auch das Olper Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.

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Am Ende fiel die Anklage wegen versuchter Vergewaltigung wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Staatsanwalt Stephan Krieger forderte „einen ganz deutlichen Freispruch“ für den 20-Jährigen aus Altenhundem. Und auch das Olper Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.

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Am Ende fiel die Anklage wegen versuchter Vergewaltigung wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Staatsanwalt Stephan Krieger forderte „einen ganz deutlichen Freispruch“ für den 20-Jährigen aus Altenhundem. Und auch das Olper Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.

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Am Ende fiel die Anklage wegen versuchter Vergewaltigung wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Staatsanwalt Stephan Krieger forderte „einen ganz deutlichen Freispruch“ für den 20-Jährigen aus Altenhundem. Und auch das Olper Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.

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Am Ende fiel die Anklage wegen versuchter Vergewaltigung wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Staatsanwalt Stephan Krieger forderte „einen ganz deutlichen Freispruch“ für den 20-Jährigen aus Altenhundem. Und auch das Olper Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten auf Kosten der Landeskasse frei.

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„Die Dunkelziffer der Frauen, die jedes Jahr in Deutschland vergewaltigt werden, liegt bei etwa 160.000“, weiß Katrin Lasser vom Castroper Frauenhaus. Nur etwa fünf Prozent dieser Vergewaltigungen (circa 8.000) würden zur Anzeige gebracht. „Weniger als ein Prozent der Täter wird tatsächlich verurteilt.“

Rechtsstaatlich richtig muß es natürich heißen: Die wenigsten Anzeigen (etwa 13%/jede 8. - siehe Charts und Karten in diesem Blog) wegen angeblicher Vergewaltigung führen zu Verurteilungen. (Und was die ungeschlagenen Weltmeisterinnen im Querfeldeinrechnen mit LED-'Dunkelziffern" angeht: Bei phantasievoll-dunklen 160.000 Vergewaltigungen wären 1000 Verurteilungen wieviel ProZENt bzw. ProMILLE? ) Sei es, dass es sich von vorneherein um Falschanschuldigungen/-anzeigen handelt; sei es, dass es sich gerade um Anzeigen, Beschuldigungen und Verdächtigungen im Nahbereich handelt, die zu den explodierenden Anzeigezahlen geführt haben: klassiche Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - meist ohne sonstige Indizien und/oder Beweise, was eher den Verdacht nährt, dass gerade diese Anzeigen mehr und mehr instrumentalisiert werden, um das Schlachtfeld der persönlichen Auseinandersetzungmedial in existenzvernichtender Weise z.B. im Rahmen von Partner- und/oder Sorgerechtsauseinandersetzungen zu erweitern oder um lokale, regionale staatliche Kassen wohl vorbereitet und mit sozialer Akzeptanz langfristig zu plündern... .
Der Begriff 'Dunkelziffer' ist ein Widerspruch in sich. Besonders schwächelnden Sinn offenbart allerdings die Verwendung der 8.000 'hellen' Anzeigen INNERHALB der angeblichen 'Dunkelziffer' von 160.000 angeblichen Vergewaltigungen/Jahr. (Macht bei rund 70 Jahren BRD ungefähr wieviel VERSCHIEDEN OPFER?)

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Zum bereits hinreichenden Verdacht keine echte Aufklärung/Erhellung in das Geschwätz um die 'Dunkelziffer' bringen zu wollen paßt auch folgende Meldung:

Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung. Antwort des Bundesamtes für Justiz auf den offenen Brief von MANNdat und Agens und Stellungnahme hierzu


MANNdat und Agens hatten gegenüber dem Bundesamt für Justiz (BfJ) angeregt, eine Verlaufsuntersuchung zu Fällen von Vergewaltigungsanzeigen im System der Strafverfolgungsbehörden zu unternehmen, so wie dies vom Bundeskriminalamt zuvor empfohlen worden war. Ziel der Untersuchung sollte sein, vor dem Hintergrund der seit Mitte der achtziger Jahre zunehmenden Zahl der Anzeigen bei gleichzeitig abnehmender Zahl der Verurteilungen nicht zuletzt auch das Phänomen der Falschbezichtigungen zu erhellen. Das BfJ hat nun mitgeteilt, sich hierzu nicht in der Lage zu sehen. Lesen Sie die Stellungnahme von MANNdat und Agens zu dieser enttäuschenden Rückmeldung. Weiter »
vor 3 Tagen —Klar, denn für die Journaille, besonders die im Westen, stand die 'versuchte Vergewaltigung' doch schon wieder mal fest... Unnu? Bei der 'polizeilichen Aufklärungsquote' (UNwort desJahrzehnts????) zählt diese aufgeklärte Nicht-Tat natürlich (wieder) nicht! Anzeige zurückgezogen Versuchte Vergewa…

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5. November 2013 — Wir schreiben das Jahr 2012 n. Chr.: Ganz Deutschland ist in der Hand von FAKE RAPE CULTURE (Falsche Anschuldigungen bzgl. Vergewaltigung bzw. Sexuelle Nötigung)! Ganz Deutschland? Nein! Von unbeugsamen Deutschinnen bevölkerte ostdeutsche Bundesländer und ostdeutsche Großstädte hören nicht a…

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5. November 2013 — Wir schreiben das Jahr 2012 n. Chr.: Ganz Deutschland ist in der Hand von FAKE RAPE CULTURE (Falsche Anschuldigungen bzgl. Vergewaltigung bzw. Sexuelle Nötigung)! Ganz Deutschland? Nein! Von unbeugsamen Deutschinnen bevölkerte ostdeutsche Bundesländer und ostdeutsche Großstädte hören nicht auf…

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