Donnerstag, 10. Oktober 2013

Rosenheim: KEINE sexuelle Nötigung "nach der Wiesn" - ""Das Gericht neigte dazu, den Aussagen des Angeklagten mehr Glauben zu schenken. "Aber darauf kommt es gar nicht an", so der Richter. "Wenn an der Schuld des Angeklagten auch nur hinreichende Zweifel bestehen, so ist er freizusprechen.""

"In zu große Widersprüche verwickelt." - Aber auch die Lokalpresse kennt mehrere Versionen ;-). Politisch inkorrekt: "In Anbetracht der Tatsache, dass die junge Dame weit über 80 Kilogramm wiegen dürfte und der Angeklagte gewichtsmäßig da nicht mithalten konnte, erschien das "über die Treppe gezerrt werden" auch immer fragwürdiger. Die Frau erinnerte sich einmal an Schmerzen wegen des "Zerrens", dann wiederum gab es solche Schmerzen nicht. Druckmale oder blaue Flecken wurden weder von den Zeugen aus dem Sanka noch von der Polizei bemerkt."
http://www.ovb-online.de/rosenheim/bad-aibling/grosse-widersprueche-verwickelt-3076554.html

In zu große Widersprüche verwickelt

Politisch korrekt:

Eine "Herbstfest-Affäre"

In Anbetracht der Tatsache, dass die junge Frau dem Angeklagten vom Körpergewicht her mindestens ebenbürtig war, erschien das "über die Treppe gezerrt werden" immer fragwürdiger. Sie erinnerte sich einmal an Schmerzen wegen des Zerrens, dann wiederum gab es solche Schmerzen nicht. Druckmale oder blaue Flecken wurden weder von den Zeugen aus dem Rettungswagen noch von der Polizei bemerkt.
In der Version des angeblichen Opfers war es auch gar nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. Der Angeklagte habe sie lediglich an den Brüsten angefasst und versucht, ihr unter den Rock zu greifen. Das habe sie aber verhindert und ihn mit einem Fausthieb in den Bauch zur Räson gebracht. Auch dabei verhedderte sie sich immer wieder in Widersprüche. Eine wichtige von der arbeitslosen Klägerin benannte Zeugin konnte nicht aufgefunden, deren Existenz nicht einmal festgestellt werden.
So galt es letztlich nur, die Glaubwürdigkeit der Zeugin und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen gegen die des Angeklagten abzuwägen. Das Ergebnis war einhellig. Was tatsächlich in dieser Nacht geschehen war, konnte nicht aufgeklärt werden.
Der Staatsanwalt erklärte, dass die Widersprüchlichkeit des Tatopfers und dessen Unfähigkeit, Abläufe wenigstens in etwa zu beschreiben, so große Zweifel an den Aussagen aufwürfen, dass er einen Freispruch für den Angeklagten beantrage. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Friedrich Schweikert, verwies nochmals auf die vielen Ungereimtheiten in den verschiedenen Aussagen der Frau und beantragte ebenfalls, seinen Mandanten freizusprechen.[...]


Merkwürdig dennoch: Hier titelt man dennoch vom "Fall von sexueller Nötigung vor dem Schöffengericht"

http://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-stadt/fall-sexueller-noetigung-herbstfest-affaere-schoeffengericht-rosenheim-3070837.html

Fall von sexueller Nötigung der Herbstfest-Affäre vor dem ...

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Rosenheim Stadt - Rosenheim - Rosenheim24.de - Seite 687

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Bruckmühl: Sexuelle Nötigung in Herbstfest-Nacht? | Bruckmühl

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Bruckmühl - "Sexuelle Nötigung", so lautete die Anklageschrift eines jungen Mannes aus Bruckmühl, der sich jetzt vor dem Amtsgericht in Rosenheim ...

Fall von sexueller Nötigung der Herbstfest-Affäre vor dem ...

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Nach Widersprüchen in der Aussage einer jungen Frau sprach das Schöffengericht Rosenheim einen 31-Jährigen frei. Er war wegen sexueller Nötigung ...

 

 

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