Mittwoch, 20. Februar 2013

KEINE Vergewaltigung im Solarpark (REUTLINGEN)„Er war ja weg, und die Arbeit musste ja gemacht werden“

Wenig lebensnah erschien dem Richter zudem, „dass man nach einer Vergewaltigung dennoch den Rest der Schicht herunterreißt."

Wieso und warum wundert sich da überhaupt noch jemand außer den paar versprengten EMMAnerinnen über eine auf 13% gefallene Verurteilungsquote? Schöner Service übrigens des Schwäbischen Tagblatts am Ende des Artikels: die Auflistung der Beteiligten. Schlecht allerdings: Im Vorlaufartikel und bei Prozessbeginn - siehe unten - die zu schnelle Bezeichnung als GESCHÄDIGTE (Üben!Üben!Üben!).

"Security-Chef falsch belastet

Schöffengericht: Freispruch nach Vergewaltigungsvorwurf


Laut Schöffengericht hat eine Ex-Beschäftigte den Chef einer Security-Firma aus dem Kreis Reutlingen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Sogar der Staatsanwalt forderte gestern Freispruch."
[...]
Info: Richter am Amtsgericht: Eberhard Hausch; Schöffen: Atiye Özlem Isfendiyar und Dieter Kromer. Staatsanwalt: Daniel Ebinger. Verteidiger: Steffen Kazmaier.
20.02.2013 - 08:30 Uhr


http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/reutlingen_artikel,-Schoeffengericht-Freispruch-nach-Vergewaltigungsvorwurf-_arid,204698.html 

Die Frage ist jetzt eigentlich nur: Kommt da jetzt noch was nach?

"Für den Richter bestätigte der Prozess, wie wichtig es sei, in einem solchen Fall die Beteiligten unmittelbar vor sich zu sehen. Angesichts der dürren Sätze der 24-Jährigen zum angeblichen Tathergang drängte sich ihm der Eindruck auf: „Da könnte man einer Falschbelastung aufgesessen sein.“ Wenig lebensnah erschien dem Richter zudem, „dass man nach einer Vergewaltigung dennoch den Rest der Schicht herunterreißt“. Er vermutete, dass die Frau „aus der Sache vielleicht einfach nicht mehr herausgekommen ist“. Womöglich sei sie von ihrem Vater unter Druck gesetzt worden.
Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen der Frau sah sich auch der Staatsanwalt außerstande, die Anklage aufrechtzuerhalten. Unter anderem hatte sie bei der Polizei angegeben, ihr Ex-Chef würde mit Waffen handeln. Gestern behauptete sie, davon nichts zu wissen."

05.02.2012 SCHLAG INS GESICHT Vergewaltigungsvorwurf gegen Security-Chef
Der Inhaber einer Sicherheitsfirma soll eine seiner Angestellten an einem abgelegenen Einsatzort auf der Alb vergewaltigt haben. Seit gestern muss sich der 42-Jährige vor dem Schöffengericht Reutlingen verantworten.

[...]
 
Mitte Oktober 2010 kündigte die 21-Jährige. Ihren Ex-Chef verklagte sie wenig später aus anderen Gründen vor dem Arbeitsgericht Reutlingen. Er habe den Prozess gemeinsam mit seinem Teilhaber gewonnen, abgesehen von einer Spesen-Nachzahlung von rund 100 Euro, gab der Firmeninhaber an. Die entsprechenden Arbeitsgerichts-Akten sollen beim nächsten Prozesstermin vorliegen.
Die Geschädigte war zum Prozessauftakt nicht erschienen. Winterliche Verkehrsbehinderungen auf der Alb sollen sie aufgehalten haben. Den mutmaßlichen sexuellen Übergriff zeigte sie zunächst nicht an. Erst im Frühjahr 2012 wurde die Kriminalpolizei Reutlingen durch ein anonymes Schreiben aufmerksam. „Er tut seine weiblichen Mitarbeiterinnen mit Alkohol so zuschütten, dass er Sex mit ihnen haben kann“, hieß es unter anderem in dem Brief, der dem Gericht vorliegt.
Die Frau wurde daraufhin an ihrem oberschwäbischen Heimatort von einer Kriminalbeamtin befragt. Die Geschädigte habe von einem nur oberflächlichen Verhältnis zum Angeklagten gesprochen, berichtete die Polizistin dem Gericht. An jenem 30. September sei ihr Chef gekommen und habe ihr Alkohol angeboten, habe die Frau weiter gesagt. Ein Glas habe sie auch getrunken. Als er sie aufforderte, mit ihm zu schlafen, habe sie sich verbal und auch körperlich gewehrt. Als sie merkte, dass sie nicht gegen ihn ankam, habe sie schließlich aufgegeben.
Eine Security-Kollegin sagte aus, die 21-Jährige habe mit dem Angeklagten geflirtet. Zudem habe sie ihm und seinem Teilhaber Fotos von sich geschickt. Diese Zeugin befindet sich momentan in einer Babypause, würde aber gerne weiter beim Angeklagten arbeiten.
Der 39-jährige Teilhaber bestätigte die Aufnahmen, „erotische Bilder vom Tanzen“, die auf seinem alten Handy noch gespeichert seien. Das Mobiltelefon soll er nun dem Gericht vorlegen. Im August 2010 will er einen One-Night-Stand mit der Geschädigten erlebt haben. Der Prozess wird am Dienstag, 19. Februar, fortgesetzt .dhe

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/reutlingen_artikel,-Vergewaltigungsvorwurf-gegen-Security-Chef-_arid,202979.html 

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