Dienstag, 29. November 2011

Der Strafprozess als Doku-Soap? - Justizminister Jörg-Uwe Hahn: Auch für die Medien gelten - Regeln - und http://medien-mittweida.de: Wahrheit vs. Geheimhaltung - „Der Fall Jörg Kachelmann ist komplett aus dem Ruder gelaufen“,

 „Den Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann“ nannte Justizminister Jörg-Uwe Hahn „ein alarmierendes Beispiel für die öffentliche Berichterstattung über einen Strafprozess. Man hatte das Gefühl, der Strafprozess solle instrumentalisiert oder als Quoten und Auflagen bringende, reale Doku-Soap benutzt werden.“  Spätestens dieser Fall machte das Thema‚ Strafprozess in der Mediengesellschaft aktuell. Es ist Thema der „Frankfurter Tage der Rechtspolitik“, die der Justizminister zusammen mit dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Frankfurter Universität veranstaltet. Diese sind gedacht als gedanklicher  Austausch zwischen Praxis, Politik und Rechtslehre.
„Alle Beteiligten eines Strafverfahrens sind inzwischen deutlich medienbewusster geworden“, analysierte Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Der aktivere Umgang der Verteidigung mit den Medien ist mittlerweile  Teil der Verfahrensstrategie. Da werden eigens sogar auf Litigation-PR spezialisierte Anwälte engagiert, die  eine bestimmte, öffentliche Meinung herstellen sollen.“
Auch die Justiz  verstärke ihre Pressearbeit.  Das Interesse der Medien an spektakulären Strafprozessen bestand zwar schon immer, aber heute kommt die Beschleunigung der Berichterstattung durch neue Online-Verbreitungswege hinzu sowie  der verschärfte Wettbewerb um die öffentliche Aufmerksamkeit.“
„Strafjustiz kann die Entwicklungen der Mediengesellschaft nicht aufhalten, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn, „sondern muss unter veränderten Bedingungen weiter funktionieren. Der Strafprozess braucht die Medien. Denn die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ist heute Medienöffentlichkeit. Soweit die Strafe auch abschreckend wirken soll, muss das Strafverfahren über die Medien transportiert werden. Und vor allem sollen die Bürger erleben, dass die Rechtsordnung funktioniert, dass Straftäter möglichst rasch bestraft und unschuldig Verdächtigte rehabilitiert werden. Die Rechtsprechung findet schließlich im Namen des Volkes statt“, so Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Aber es darf nicht so weit gehen, dass   das Strafverfahren völlig in die Medien verlagert wird. Strafjustiz muss die Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen schützen, gleichzeitig aber ausreichend transparent und damit kontrollierbar bleiben.“
Justizminister Jörg-Uwe Hahn mahnte: „Die Medien stützen sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit. Sie nehmen eine unverzichtbare Funktion für die öffentliche Meinungsbildung gerade auch bei der Berichterstattung über Strafverfahren wahr. Doch setzen die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und Zeugen hier Grenzen. „Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse“. So heißt es im Pressekodex des Deutschen Presserats [Ziffer 13]. Demnach muss die Berichterstattung über Strafverfahren „frei von Vorurteilen erfolgen“. 


Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecher: Dr. Hans Liedel
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de

29.11.2011 - Pressemitteilung
Justizminister Jörg-Uwe Hahn: Auch für die Medien gelten Regeln


http://www.hessen.de/irj/hessen_Internet?rid=HStK_15/hessen_Internet/sub/6f0/6f016964-0dee-331f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=6f016964-0dee-331f-012f-31e2389e4818.htm 




Wahrheit vs. Geheimhaltung

15.11.2011 „Der Fall Jörg Kachelmann ist komplett aus dem Ruder gelaufen“, stellt Moderator Christoph Krachten fest. Doch nicht nur einschlägige Boulevard-Medien verhielten sich falsch.
„Selbst im Magazin der Süddeutschen Zeitung durften Kachelmanns Kollegen und Geliebte private Details aus seinem Leben ausplaudern“, erinnert sich Günter Bartsch, Geschäftsführer von Netzwerk Recherche. Dabei wurde die journalistische Verantwortung erheblich verletzt: „Das waren alles nicht belegbare Behauptungen, die abgedruckt wurden.“

Persönliches Filtersystem

[...]

http://medien-mittweida.de/10365_wahrheit-vs-geheimhaltung/

BONUS-PACK:

Strafprozess: Medienjustiz statt Unschuldsvermutung

13.03.2011 | 18:23 |  GEORG VETTER (Die Presse)
Journalisten und Kabarettisten missachten zusehends eine der wichtigsten Grundregeln. Durch den inflationären Gebrauch gewinnt die Unschuldsvermutung den Charakter einer Leerformel. [...] WIEN

 

 

Sonntag, 27. November 2011

Now featuring: OStA’in a. D. G. Wolff "OLG Köln in Sachen Kachelmann gegen BILD, 15 U 61/11 – Segelanleitung für weitere Exzesse des Boulevard-Journalismus?"

27.11.2011 Gastbeitrag von OStA’in a. D. G. Wolff

OLG Köln in Sachen Kachelmann gegen BILD, 15 U 61/11 – Segelanleitung für weitere Exzesse des Boulevard-Journalismus?

Zum Posting:

OLG Köln korrigiert falsche eigene Pressemitteilung zu angeblichen DNA-Funden von Jörg Kachelmann am angeblichen "Tatmesser". vor 2 Tagen —Na, vielleicht kann ja "Beck-aktuell" von heute NAcht, dann doch auch nochmal "ergänzend" und klarstellend hier nachlegen ;-)). http://beck-aktuell.beck.de/ news/ fall-kachelmann-olg-koeln-legt- grenzen-zulaessiger-berichters tattung-in-straf-und-ermittlun gsve Fall Kachelmann: OLG Köln le… » (+2)

Es ist eine gute Einrichtung, daß es spezialisierte Juristen gibt, die sich auf einem bestimmten Rechtsgebiet auskennen und auf anderen eben nicht. Fatal wird es, wenn die Spezialisten der einen Richtung die der anderen nicht mehr verstehen können und angesichts mancher Entscheidungen nur noch den Eindruck gewinnen, daß Spezialistentum ein universales Rechtsgefühl außer Kraft setzt. Daß falsch begründete Urteile auch falsche Pressemitteilungen generieren, wissen wir ja seit dem begründungsverweigernden Kachelmann-Freispruch, der in der entsprechenden Pressemitteilung des LG Mannheim vom 31.5.2011 seinen kongenialen Ausdruck gefunden hat. Den Link mag ich nicht einmal mehr posten, so peinlich erscheint einem das Rechtfertigungsbedürfnis des zurecht angegriffenen Gerichts und die krasse Verweigerung einer rationalen Auseinandersetzung mit den Gutachten, die in ihrer Gesamtschau eine Falschbeschuldigung mehr als nur nahelegen.

Auf diesem Gebiet kenne ich mich als Strafjuristin aus. Auf presserechtlichem nicht. Aber wenn ich diese Korrektur einer falschen Pressemitteilung eines OLG über sein eigenes Urteil lese:

Pressemitteilung vom 23. November 2011
Die hiesige Pressemitteilung vom 22.11.2011 enthielt in Absatz 3 die Aussage, dass an dem gefundenen Messer die DNA des Klägers festgestellt worden ist. Eine solche Aussage enthält das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2011 – 15 U 61/11 -  jedoch nicht. Gegenstand des Verfahrens war vielmehr nur der Bericht der Beklagten, wonach sich an dem Messer nach damaliger Darstellung DNA-Spuren des Klägers befunden haben sollen. Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 15.11.2011 – 15 U 61/11 – keine Feststellungen dazu getroffen, ob diese Darstellung der Wahrheit entsprach.
http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php
dann kann ich nur konstatieren, daß mit diesem Urteil etwas ganz und gar nicht stimmen kann. Dem OLG Köln erschien es für seine Entscheidung demnach belanglos, ob BILD die Tatsache von Fingerabdrücken und DNA eines Beschuldigten an der angeblichen Tatwaffe erfunden, ungeprüft von der aus unlauteren Quelle schöpfenden SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG abgeschrieben oder offiziell als Ermittlungsstand von den zuständigen Behörden erfahren hat?
Das soll alles ganz egal sein, weil eine öffentliche Vorverurteilung des derartig medial belasteten Beschuldigten laut Pressemitteilung des OLG nur unter diesen Voraussetzungen in Betracht kommt:
Das Oberlandesgericht war auf die von den Beklagten eingelegte Berufung hin jedoch der Auffassung, dass die Grenzen der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht überschritten seien: es sei stets hinreichend klargestellt worden, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft genug Beweise für eine Anklageerhebung vorlagen, ohne dass aber bereits im Sinne einer Vorverurteilung der Ausgang des Strafverfahrens als sicher vorherzusagen dargestellt worden sei (Az: 15 U 61/11).
http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php
Entweder hat die Pressesprecherin Frau Rüntz das Urteil ihrer Kollegen nicht verstanden oder aber das Urteil des OLG Köln pro BILD stellt eine Segelanleitung in den Exzess boulevardesker Vernichtung von Personen dar.
Denn die von der SÜDDEUTSCHEN kolportierten und von BILD ungeprüft abgeschriebenen Informationen vom 22.4.2010 über Fingerabdrücke und DNA des Beschuldigten Kachelmann an der angeblichen Tatwaffe waren falsch. Sie entsprachen auch nicht dem LKA-Gutachten, das erst am 27.4.2010 fertiggestellt wurde und das andere Befunde präsentierte (auch wenn es, aber das gehört in das Kapitel abhängige ›Wissenschaft‹, sich im Fazit bemühte, die Spurenlage als jedenfalls noch vereinbar mit den Belastungen durch die Anzeigenerstatterin zu erklären): diese Bemühung des Sachverständigen wurde in der Hauptverhandlung als parteiisch und haltlos entlarvt. Erst unter Befragungsdruck räumte der LKA-Sachverständige ein, daß bei Zugrundelegung der Tatschilderung ein anderes, wesentlich eindeutigeres, Spurenbild zu erwarten gewesen wäre als das Auffinden eines einzigen DNA-Fragments, das nicht ausschließbar vom Beschuldigten stammte, das aber wegen der Mischspur der DNA mit der der Anzeigenerstatterin mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Übertragungsspur sein müsse – mithin eine Nullspur ohne Beweiswert darstellte.
Wenn ich das OLG Köln in seinen Verlautbarungen, und mehr steht mangels Veröffentlichung des Urteils selbst nicht zur Verfügung, richtig verstehe, lautet die Segelanleitung an den Boulevard so:
Bei Verdachtsberichterstattung könnt ihr erfinden, unseriösen Quellen schlicht glauben, ungeprüft voneinander abschreiben – solange ihr nicht den Verfahrensausgang als sicher darstellt (was bei Aussage gegen Aussage-Konstellationen gar nicht möglich ist), könnt ihr machen, was ihr wollt. Solange ihr nur die Siegeswißheit von Staatsanwaltschaften transportiert, kann euch nichts passieren.
Offenbar ist es dem OLG Köln entgangen, daß auch die Staatsanwaltschaften mittlerweile PR betreiben und die Öffentlichkeit desinformieren, wie der Fall Kachelmann auch dem gutgläubigsten Rechtsstaatsverfechter eindrucksvoll vor Augen geführt hat...

CSI Düppenweiler (Saarland): Vergewaltigung war auch nur vorgetäuscht - Caus Kachelmann/Claudia D. und die Folgen?

Kommt Falschanzeigen jetzt groß in Mode? Hier: "einfacher Kreislaufzusammenbruch" und Angst vorm Jobverlust... schon:

Bayerische Polizei - Vergewaltigung vorgetäuscht

www.polizei.bayern.de › ... › PresseNeueste Pressemeldungen
4. Juli 2011 – Bei der Vernehmung verstrickte sich die 39-jährige Frau ...


Na, da dürfte wohl für 2011 die 11% Verurteilungsquote bzgl. Vergewaltigungsanzeigen kommen (nach 12,7 in 2009 und 13,8 in 2010) oder die 11 sogar fallen. - Und sich die Gender-"Wissen"schaftlerin(nen) verwundert die Augen reiben. Nachdem schon die Münchener Ermittler sich innerhalb zwei Wochen bzgl. der angeblichen Vergewaltigung in der Toilette der U-Bahn (Ostbahnhof) ihre voreilige PM korrigieren musste (LINKSammlung unten), die DPA allerdings wohl nur in ihrem bayerischen (und nicht gsamtdeutschen)  Basisdienst, das - wohl nicht nur für Mannheimer Haftrichter -  scheinbar Unglaubliche meldete; ging nunmehr auch die Düppenweiler/saarländische Polizei wohl etwas sorgfältiger vor. Allerdings muss man auch dort wohl noch etwas üben: mindestens an der Reihenfolge und Phantom-Phantom-Bilder (es war ja das Phantom-Bild eines Phantoms) und "Verhaftungs-Verbrauch".

"Nach Veröffentlichung eines Phantombildes wurden Hinweise bearbeitet, über 30 Personen vernommen sowie eine Vielzahl von DNA-Spuren angelegt und überprüft. Daneben wurden zwei, letztlich nicht Tatbeteiligte, festgenommen." http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Dueppenweiler-Vergewaltigung-vorgetaeuscht;art27857,4067671#.TtIe9VaAEqs
 Klar, gleich mal das halbe Topfstädchen verdächtigen... udn ein DNA-Datenbänkchen anlegen (Was man hat, das hat man. - Un Hauptsach gut gees.)

Aber immerhin: eine unnötige Gerichtsverhandlung konnte eingespart werden.... .
Wollen wir doch mal hoffen, dass das jetzt auch Polizei-Schule macht - und man auch in Bden-Württemberg ("Phantom von Heilbronn"!) etwas dazulernt...


BTW:  Programmhinweis morgen kommt Heinz Becker(Dudenhöfer) wieder....
    1. Versuchte Vergewaltigung war vorgetäuscht
      Saarbruecker-zeitung - vor 1 Tag
      Düppenweiler. Die an Allerheiligen, 1. November, von einer 22-Jährigen angezeigte versuchte Vergewaltigung (wir berichteten) war offensichtlich vorgetäuscht ...
  1. Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht

    www.saarbruecker-zeitung.de/.../Versuchte-Vergewaltigung-in-...
    vor 1 Tag – Düppenweiler. Die an Allerheiligen, 1. November, von einer 22-Jährigen angezeigte versuchte Vergewaltigung (wir berichteten) war ...
  2. SOL | Düppenweiler: Versuchte Vergewaltigung war vorgetäuscht

    www.sol.de/.../Dueppenweiler-Vergewaltigung-vorgetaeuscht-Duepp...
    vor 22 Stunden – Der Fall der versuchten Vergewaltung in den Morgenstunden des 1. November in Düppenweiler ist, wie die Polizei am Freitag mitteilte, ...
  3. Pressemitteilung | Saarland.de

    www.saarland.de/7278_87483.htm
    vor 1 Tag – Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht. 22-Jährige log aus Angst vor Arbeitsplatzverlust. Pressemitteilung vom ...
  4. Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht ...

    aktuell.meinestadt.de/.../versuchte-vergewaltigung-in-duppenweiler-...
    vor 1 Tag – Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht – mehr.
  5. Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht

    www.localxxl.com/.../versuchte-vergewaltigung-in-dueppenweiler-w...
    vor 1 Tag – Saarbrücken: Versuchte Vergewaltigung in Düppenweiler war vorgetäuscht. - Polizei: Pressemitteilung vom 25.11.2011 -... - Nachrichten ...


    1. Ostbahnhof, Toilette: Vergewaltigung war nur vorgetäuscht ...

      www.merkur-online.de › LokalesMünchen StadtMünchen Ost
      Ostbahnhof, Toilette: Vergewaltigung war nur vorgetäuscht.
    2. Geständnis: Vergewaltigung auf U-Bahn-Klo war vorgetäuscht ...

      www.welt.de/.../Vergewaltigung-auf-U-Bahn-Klo-war-vorgetaeuscht...
      9. Nov. 2011 – Die Vergewaltigung einer jungen Frau in einer öffentlichen Toilette im Münchner Ostbahnhof war nur vorgetäuscht. Die Geschichte hörte sich ...
    3. Vorgetäuscht: Vergewaltigung in Toilette am Ostbahnhof München ...

      aktuell.meinestadt.de/.../vorgetauscht-vergewaltigung-in-toilette-am-...
      10. Nov. 2011 – Vorgetäuscht: Vergewaltigung in Toilette am Ostbahnhof München – mehr.
    4. Vergewaltigung vorgetäuscht - e110

      www.e110.de/index.cfm?event=page.detail&cid=2&fkcid...
      9. Nov. 2011 – München (dapd). Ein junge Frau hat vorgetäuscht, am helllichten Tag am Münchner Ostbahnhof von einem Unbekannten vergewaltigt worden ...
    5. Vergewaltigung vorgetäuscht - e110

      ww.w.e110.de/index.cfm?event=page.detail&cid=2&fkcid...
      9. Nov. 2011 – München (dapd). Ein junge Frau hat vorgetäuscht, am ...
    6. Vergewaltigung auf Toilette war vorgetäuscht - Nordbayerischer Kurier

      www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/1308027/details_8.htm
      9. Nov. 2011 – Die Vergewaltigung einer jungen Frau in einer öffentlichen Toilette im Münchner Ostbahnhof war nur vorgetäuscht. Die Geschichte hörte sich ...
    7. Fürstenfeldbruckerin hat Vergewaltigung vorgetäuscht - Nachrichten ...

      www.top-fm.de/sub.php?mode=sn2&nid=3997
      9. Nov. 2011 – Die Fürstenfeldbruckerin, die vor gut einer Woche am Münchner Ostbahnhof vergewaltigt wurde, hat den Vorfall vorgetäuscht. Sie behauptete ...
    8. Vergewaltigung vorgetäuscht - Service - sueddeutsche.de

      www.sueddeutsche.de/95n38h/.../Vergewaltigung-vorgetaeuscht.html
      10. Nov. 2011 – ... Angestellten, sie sei von einem Unbekannten am Ostbahnhof vergewaltigt worden, ... Offenbar hat die Fürstenfeldbruckerin den Übergriff vorgetäuscht, um einen ... FC Bayern München -- Schweinsteiger, alles halb so wild .

Tiefe Fälle: Sensationelle Wende im Fall Diallo / Dominque Strauss-Kahn (DSK)? Doch Honigfalle/Honey trap? Neues auch von unserem unsortierten zu Guttenberg: Wußten mehr früher vom Plagiat?

zum unsortierten und überforderten, eitlen Ex-Verteidigungsminister im unteren Teil des Posts. 
Laut amerikanischer Medien könnet sich eine sensationelle Wende im Falle des gestrauchelten Ex-IMF-Chefs anbahne. Es soll "freudentäne" (High-Fives) im Hotel und Manipulationen an seinem zunächst verschwundenen Black-Berry gegeben haben. Die Gäste eines Nachbarzimmers, das vom Zimmermädchen mehrfach ausgesucht worden war, seiene bis heute vom Hotel noch nicht identifiziert. Bei unserem 30-Datenträger-4Computer-Promotions-Ex-Verteidigungsminister  von Guttenberg soll es schon früh Whistle-Blower ohne Blow und ohne Whistle gegeben haben.

Dominique Strauss-Kahn, former IMF chief, may be 'victim of plot to destroy him'

Dominique Strauss-Kahn may have been the victim of a conspiracy to "destroy him as a political force", his US lawyer has said after a startling report alleged that hotel staff celebrated following his sexual encounter with a New York chambermaid. 

[...]

In a forensic report in the New York Review of Books, veteran investigative journalist Edward Espstein says that on the morning of the incident, Mr Strauss-Kahn was tipped off that at least one email sent from his IMF-issue BlackBerry had allegedly been seen at UMP headquarters.
Mr Strauss-Kahn called his wife Anne Sinclair in Paris to ask her to arrange for the device to be examined to see if he was being hacked. But the BlackBerry went missing and its circuitry was reportedly disabled less than an hour after his encounter with the maid in his hotel suite.[...]
The Sofitel has also not identified the occupant of a room close to Mr Strauss-Kahn's suite, according to the investigation. Hotel key-card records show that his accuser, Nafissatou Diallo, was in that room before the encounter and then returned to it after the incident - a fact she did not initially disclose to investigators.
The various strands of the investigation have prompted a surge in new theories that Mr Strauss-Kahn was framed over the events in the hotel on May 14. "We cannot now exclude the likelihood that Dominique Strauss-Kahn was the target of a deliberate effort to destroy him as a political force," Mr Taylor said, adding that the Epstein investigation had raised "serious questions".
http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/europe/france/8918128/Dominique-Strauss-Kahn-former-IMF-chief-may-be-victim-of-plot-to-destroy-him.html 


The two hours that sank Strauss-Kahn

Financial Times - ‎3 hours ago‎
By FT reporters It is a saga that begins with a hotel maid entering a presidential suite in New York and ends with high-fives near the security office as police arrive to arrest the high-profile guest. The Financial Times on Saturday publishes the most ...

New questions raised over Dominique-Strauss Kahn case

The Guardian - ‎10 hours ago‎
New questions have been raised about the events in the New York hotel room where the former International Monetary Fund head and French politician Dominique Strauss-Kahn was alleged to have sexually assaulted a hotel maid. The case against Strauss-Kahn ...

Nicholas Sarkozy's party denies any involvement in sexual assault charges ...

Daily Mail - ‎12 hours ago‎
Members of French President Nicholas Sarkozy's ruling UMP party are vehemently denying a report that Dominique Strauss-Kahn was framed with sexual assault allegations to derail his presidential aspirations. ...

Dominique Strauss-Kahn, former IMF chief, may be 'victim of plot to destroy him'

Telegraph.co.uk - ‎14 hours ago‎
Dominique Strauss-Kahn may have been the victim of a conspiracy to "destroy him as a political force", his US lawyer has said after a startling report alleged that hotel staff celebrated following his sexual encounter with a New York chambermaid. ...

Strauss-Kahn suspected phone hacking: associates

Khaleej Times - ‎15 hours ago‎
PARIS — Disgraced ex-IMF head Dominique Strauss-Kahn suspected a smartphone that disappeared before his New York arrest on sex assault charges had been hacked, associates said, and hinted at a setup. Sources close to Strauss-Kahn told AFP on Saturday ...


Das, WELT, wäre allerdings wieder ein neues Ding!

Doktorarbeit

  Autor: Manuel Bewarder| 08:30

Professoren wussten von Guttenbergs Plagiaten

Zwei renommierte Jura-Professoren wussten bereits seit Längerem von Plagiatsvorwürfen gegen Karl-Theodor zu Guttenberg. Sie verfolgten die Spur aber nicht weiter.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13737090/Professoren-wussten-von-Guttenbergs-Plagiaten.html
"
Doch die Plagiate des Verteidigungsministers hätten schon viel früher auffliegen können.
Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ waren die Fehler in Guttenbergs Arbeit mehreren Wissenschaftlern schon seit Längerem bekannt. Zwei von ihnen sprechen nun erstmals. Mehr als ein halbes Jahr vor Fischer-Lescano war diesen klar, dass Guttenberg mehrere Passagen unsauber übernommen hat. Warum die Professoren dies für sich behielten, ist nur schwer zu verstehen."


Etwas uneinsichtig, ist der Herr Baron allerdings immer noch! Das liegt aber nicht an der fehlenden Brille:

Einstiger Hoffnungsträger  Guttenberg beschädigt sich selbst

Freitag, 25.11.2011, 14:47 · von FOCUS-Online-Korrespondentin , Berlin

dpa Die politische Zukunft Karl-Theodor zu Guttenbergs erhitzt noch immer die Gemüter
Die neue Selbstinszenierung des Ex-Ministers zeugt von unrealistischer Selbsteinschätzung. Das macht die Rückkehr in die Politik nicht zwingend.


http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-11/guttenberg-plagiat-zeit-interview

Fall Guttenberg
Memoiren eines hektischen Sammlers

Die Frisur ist neu, die Brille verschwunden, die egozentrische Selbstdarstellung aber ist geblieben: Der Fall zu Guttenberg geht in eine neue Runde.

http://www.fr-online.de/politik/fall-guttenberg-memoiren-eines-hektischen-sammlers,1472596,11213790.html 

Freitag, 25. November 2011

OLG Köln korrigiert falsche eigene Pressemitteilung zu angeblichen DNA-Funden von Jörg Kachelmann am angeblichen "Tatmesser".

Na, vielleicht kann ja "Beck-aktuell" von heute Nacht(Google Alert 3:19 Uhr), dann doch auch nochmal "ergänzend" und klarstellend hier nachlegen ;-)).
http://beck-aktuell.beck.de/news/fall-kachelmann-olg-koeln-legt-grenzen-zulaessiger-berichterstattung-in-straf-und-ermittlungsve
beck-aktuell.beck.de
Das Oberlandesgericht Köln hat am 15.11.2011 in drei Fällen näher dargelegt, wo die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung in Straf- und Ermittlungsverfahren zu ziehen sind.

Letzte Pressemitteilung - OLG Köln:

Pressemitteilung vom 23. November 2011

Die hiesige Pressemitteilung vom 22.11.2011 enthielt in Absatz 3 die Aussage, dass an dem gefundenen Messer die DNA des Klägers festgestellt worden ist. Eine solche Aussage enthält das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2011 – 15 U 61/11 - jedoch nicht.

Gegenstand des Verfahrens war vielmehr nur der Bericht der Beklagten, wonach sich an dem Messer nach damaliger Darstellung DNA-Spuren des Klägers befunden haben sollen. Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 15.11.2011 – 15 U 61/11 – keine Feststellungen dazu getroffen, ob diese Darstellung der Wahrheit entsprach.

Die nachfolgende Pressemitteilung tritt an die Stelle der Pressemitteilung vom 22.11.2011. Soweit die Pressemitteilung vom 22.11.2011 Grundlage für eine Berichterstattung in den Medien war, bitte ich, die Berichterstattung ebenfalls zu korrigieren.

Oberlandesgericht Köln entscheidet über Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

Das Oberlandesgericht Köln hat mit drei am 15. November 2011 verkündeten Urteilen die Grenzen einer zulässigen Berichterstattung in Straf- und Ermittlungsverfahren näher festgelegt. Geklagt hatte in allen drei Verfahren ein wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Ex-Freundin angeklagter, im Strafverfahren freigesprochener Fernsehmoderator. Das Ermittlungs- und Strafverfahren war in den Medien mit großer Aufmerksamkeit und ausführlichen Berichterstattung begleitet worden. Der Kläger hat die Beklagten, welche eine Tageszeitung und deren Online-Ausgabe herausgeben, auf Unterlassung der Verbreitung verschiedener Bilder und Textpassagen in Anspruch genommen.

Der zuständige 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied, dass die heimlich aufgenommenen Fotos, die den Kläger im Gefängnishof der Justizvollzugsanstalt zeigen, in welcher der Kläger während der Untersuchungshaft inhaftiert war, nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Es habe zum damaligen Zeitpunkt kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bestanden, welches in Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht des Klägers überwogen habe. Der Kläger habe sich nicht im öffentlichen Raum bewegt; vielmehr habe er erwarten können, während seiner Inhaftierung in der JVA nicht behelligt zu werden (Az: 15 U 62/11).

Als zulässig hat das Gericht dagegen die Berichterstattung über den Fund eines Messers angesehen, an welchem nach damaliger Darstellung die DNA des Klägers gefunden worden sein soll. Das Landgericht hatte der Klage auf Unterlassung noch stattgegeben mit der Begründung, dass es sich um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung gehandelt habe. Das Oberlandesgericht war auf die von den Beklagten eingelegte Berufung hin jedoch der Auffassung, dass die Grenzen der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht überschritten seien: es sei stets hinreichend klargestellt worden, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft genug Beweise für eine Anklageerhebung vorlagen, ohne dass aber bereits im Sinne einer Vorverurteilung der Ausgang des Strafverfahrens als sicher vorherzusagen dargestellt worden sei (Az: 15 U 61/11).

Das dritte Verfahren bezog sich auf die Veröffentlichung einer privaten E-Mail, welche der Kläger an seine ehemalige Freundin "Isabella M." gesandt hatte sowie auf die darauf bezogene Berichterstattung. Nach Ansicht des Landgerichts, die vom Oberlandesgericht bestätigt wurde, ist hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt worden. Das Berichterstattungsinteresse überwiege in diesem Fall nicht das Recht des Klägers auf Schutz seiner Privatsphäre. Wie sich der Kläger im Jahr 2004 gegenüber einer seiner Freundinnen/Geliebten verhalten habe, weise nur einen schwachen Bezug zu der ihm vorgeworfenen Straftat und den Umständen ihrer Entstehung auf (Az: 15 U 60/11).

Die Revision wurde vom Oberlandesgericht in keinem der drei Fälle zugelassen; die jeweils unterlegene Partei kann hiergegen binnen eines Monats die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Stefanie Rüntz
Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php.


24.11.2011

OLG Köln korrigiert falsche eigene Pressemitteilung zu angeblichen DNA-Funden von Jörg Kachelmann am angeblichen "Tatmesser".

Das OLG Köln hat heute seine gestrige Pressemitteilung in Sachen der am 15.11.2011 erlassenen Urteile in drei Verfahren des Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen BILD korrigiert. Dort hatte es fälschlicherweise geheißen, dass an einem Messer DNA des Herrn Kachelmann gefunden worden sei. Diese Aussage ist falsch und wurde auch im strafgerichtlichen Urteil des LG Mannheim ausdrücklich korrigiert.
Die berichtigende Pressemitteilung des OLG Köln finden Sie hier.

Um es noch einmal deutlich festzuhalten:


Die Pressemeldungen aus dem Sommer 2010 waren falsch. An dem angeblichen "Tatmesser" im Verfahren gegen Jörg Kachelmann, das mit dessen Freispruch endete, wurde keine DNA von Herrn Kachelmann gefunden.
Das LG Mannheim stellte in seiner Urteilsbegründung allerdings fest, dass mit einem DNA-Fund zu rechnen gewesen wäre, wenn die Schilderung der angeblichen Tat durch die Nebenklägerin zutreffend gewesen wäre. Das Fehlen der DNA wurde vom Strafgericht also eher als Indiz für die Unwahrheit der nebenklägerischen Schilderung gewertet.


Wir rufen noch einmal dazu auf, derartige Falschmeldungen zu unterlassen. Dass selbst das OLG Köln die Presse-Ente vom angeblichen DNA-Fund trotz entgegenstehender Aktenkenntnis wiederholte, zeigt, wie sehr die Vorverurteilung des Herrn Kachelmann durch die Falschmeldung nachwirkt.


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=205


BTW:
24.11.2011

BILD erkennt gerichtliches Verbot der Berichterstattung über frei erfundenen Verlauf eines angeblichen Schlaganfalltests und über Details der Behandlung und Nachbehandlung von WOLFGANG NIEDECKEN an.

>> zur Mitteilung

23.11.2011

Prof. Höcker sprach vor dem EHI Marketingforum über "Rechtliche Tücken und Grauzonen bei der Nutzung von Social Media".

>> zur Mitteilung:

23.11.2011

BILD gibt gegenüber Wolfgang Niedecken Unterlassungserklärung wegen Paparazzi-Fotos von privatem Spaziergang ab.

       
» zur Mitteilung

Mittwoch, 16. November 2011

"Scheidung eines iranischen Ehepaares - Scharia im Siegburger Amtsgericht"

"Ein wohl deutschlandweit einzigartiger Vorgang beschäftigte gestern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines iranischen Paares geschieden, zugleich nach deutschem und nach iranischem Recht, der Scharia.
SIEGBURG/TROISDORF - Ein wohl deutschlandweit einzigartiger Vorgang beschäftigte gestern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines iranischen Paares geschieden, zugleich nach deutschem und nach iranischem Recht, der Scharia.[...]

Scheidung eines iranischen Ehepaares
Scharia im Siegburger Amtsgericht

Von Cordula Orphal, 16.11.11, 07:03h

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1321373160242.shtml



Da(ss) das Thema in nächster Zeit wohl häufiger beschäftigen wird, allerdings wohl weniger im Zusammenhang mit dem "Hexenhammer" ;-) http://stuwal.blog.de/2011/11/16/amtsgericht-siegburg-sharia-hexenhammer-12175754/

(;-)), hier schon en kleiner Service:
http://www.huda.de/zeitschrift/aktuelleausgaben/50121196a009fcd07.html
und der Verweis, dass sich auch schon kürzlich die Zeitschrift für das Gesamte Familienrecht (FamRZ) des Themas "islamisches Eherecht" http://www.gieseking-verlag.de/zeitschriften/inhaltsverzeichnisse/FamRZ_01_2011.pdf.

Auch wird es dadurch höchste Zeit sich auf iranische Zustände in Deutschland und die im Iran durchaus übliche Ehe auf Zeit/Genussehe

deutsche Anhänger(innen): Goethe, Gabriele Pauli, Rolf Lamprecht "Die Lebenslügen der Juristen")
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/schlag-nach-bei-goethe/1051262.html

http://www.amazon.de/Die-Lebensl%C3%BCge-Juristen-gerecht-SPIEGEL-Buch/dp/3421043442


schon mal - wenigstens gedanklich/innerlich - vorzubereiten. In Zeiten wie diesen eine einträgliche und revolvierende Einnamhmequelle für die steigende Anzahl von Fachanwält(inn)en für Fammilienrecht bie gleichzeitig rückläufiger Zahl von Familien ;-):



Zeitehe – Wikipedia
Die Zeitehe (auch Genussehe und Mutʿa-Ehe von arabisch ‏نكاح المتعة ‎, DMG nikāḥ al-mutʿa, wörtlich „Ehe des Genusses“ oder Sighe-Ehe von persisch ...
de.wikipedia.org/wiki/Zeitehe - Im Cache - Ähnliche Seiten
Mut'ah – Die Zeitehe
Die Zeitehe ist eine Eheform, bei der die Dauer der Ehe von vornherein abgesprochen und festgelegt wird. Diese kann, nach verschiedenen Rechtsgelehrten, ...
www.al-shia.de/artikel/mutah.htm - Im Cache - Ähnliche Seiten
Religion - Ehe auf Zeit im Islam
3. Aug. 2011 ... Der schiitische Islam erlaubt die Ehe auf Zeit, Beziehungen zwischen einem Tag und 99 Jahren.
wissen.dradio.de/religion-ehe-auf-zeit-im-islam.38.de.html?dram:article...
CSU: Pauli will Ehe auf Zeit | News | ZEIT ONLINE
19. Sept. 2007 ... Die Kandidatin für den CSU-Vorsitz, Gabriele Pauli, hat heute ihr Wahlprogramm vorgestellt. Für jede Menge Gesprächsstoff sorgt ihr ...
www.zeit.de/news/artikel/2007/09/19/2382845.xml - Ähnliche Seiten
"Auf sieben Jahre befristet": Was hat Paulis Ehe auf Zeit mit dem ...
20. Sept. 2007 ... Gabriele Paulis Vorschlag einer befristeten Ehe ist nicht nur geklaut, sie ist auch nicht neu. Bei den Schiiten zum Beispiel gibt es auch eine Ehe ...
www.welt.de/.../Was_hat_Paulis_Ehe_auf_Zeit_mit_dem_Islam_gemeinsam.html - Im Cache - Ähnliche Seiten




In deutschem Gericht!: Mullah scheidet Paar nach Islam-Recht
BILD - ‎vor 10 Stunden‎

Von PETRA BRAUN Siegburg – Das ist echt einmalig: Ein Mullah scheidet nach islamischen Recht eine Ehe – mitten im Siegburger Amtsgericht! Saal 136, gestern im Familiengericht. Vor der Tür sitzt ein bärtiger Mann. „Islamwissenschaftler & Berater in ...
Mullah bestätigt Scheidung
General-Anzeiger - ‎vor 2 Stunden‎

Siegburg. (cla) Ein ungewöhnliches Scheidungsverfahren hat es am Dienstag im Amtsgericht Siegburg gegeben: Eine Frau iranischer Herkunft brachte zum Termin bei Familienrichterin Ingrid Lippok-Wagner einen Mullah mit. Denn in der Islamischen Republik ...

Donnerstag, 10. November 2011

Causa Jörg Kachelmann: Urteil gegen seinerzeit von WR-Vorstand RA Thomas Franz vertretene Nebenklägerin rechtskräftig (LG Köln, Az. 28 O 557/11, Urteil vom 28.10.2011)

"Langsam müsste die presserechtliche Schlammschlacht in Sachen Kachelmann ein Ende nehmen." - so schon  Birgit Rosenbaum II von Lampmann, Behn, Rosenbaum am 27.Juli (!!!) 2011 (http://www.lbr-law.de/lbr-blog/presse-und-medienrecht/kachelmann-und-das-presserecht)
Im Detail: 
Kachelmann siegt gegen vorgebliches Opfer: LG Köln verurteilt die Nebenklägerin Claudia D., die öffentliche Wiederholung von Beschuldigungen zu unterlassen.
Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, verboten, Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 557/11, Urteil vom 28.10.2011). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens gegen Claudia D. war ein Interview, das das angebliche Opfer gegen ein erhebliches Honorar in der Zeitschrift BUNTE vom 16.06.2011 gegeben hatte. Darin beschuldigte sie den gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann erneut ganz massiv.
Das Landgericht Köln stellte in seiner Verurteilung der Claudia D. nun fest, dass ihre Interviewäußerungen
"(...) ein bloßes Unterhaltungsinteresse (befriedigen)."
Weiter heißt es im Urteil zu Claudia D´s Beschuldigungen:
"(...) der - gemessen am Informationsgehalt - vorhandene Überschuss an emotionalisierenden Darstellungselementen (spricht) in der Abwägung entscheidend gegen eine Angemessenheit der Äußerungen."
Der "Überschuss an emotionalisierenden Darstellungselementen" ergibt sich nach Einschätzung des Gerichts z.B. aus
"(...) Duktus und Inhalt der Äußerungen, so der erregten ausrufähnlichen Äußerung "ES WAR ABER SO!" (...), im Übrigen aus der emotionalisierend-dramatisierenden Darstellungsweise (...)"
Die Darstellung der Beklagten Claudia D. stelle eine
"(...) ins Detail gehende und gerade hierdurch emotionalisierende Situationsschilderung dar, die der im Zeitpunkt der Äußerung erstinstanzlich, wenn auch zum Zeitpunkt der münlichen Verhandlung nicht rechtskräftig (Anm. HÖCKER: Der Freispruch ist inzwischen rechtskräftig) freigesprochene Verfügungskläger nicht hinnehmen muss."
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, der Kachelmann im Verfahren gegen Claudia D. vertrat:
"Es ist schlimm genug, dass Herr Kachelmann während seines Strafverfahrens zu Unrecht vorverurteilt wurde. Das LG Köln hat nun auch seiner Nachverurteilung ein Ende gesetzt."
In einer weiteren Entscheidung *konnten wir für Herrn Kachelmann erwirken, dass Claudia D. nicht mehr als "Geschädigte" bezeichnet werden darf.
In einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg und der Polizeidirektion Sigmaringen konnten wir zudem durchsetzen, dass sie auch nicht mehr "Opfer" genannt werden darf. Nähere Informationen hierzu werden in einer weiteren Pressemitteilung folgen."
 http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=189
*
19.10.2011
Kachelmann erfolgreich: Staatsanwältin nimmt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück.
HÖCKER hatte im Namen von Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen eine Staatsanwältin erwirkt, die einen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verfasst hatte. Im Rahmen des Beitrags erweckte die Juristin den unzutreffenden Eindruck, der Wettermoderator habe die ihm ehemals vor dem Landgericht Mannheim vorgeworfene Vergewaltigung tatsächlich begangen. Dies wurde ihr vom Landgericht Köln per Beschlussverfügung verboten (28 O 617/11). Den Widerspruch gegen die Verfügung nahm die Staatsanwältin im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage auf Anraten des Gerichts zurück. Es bleibt ihr damit verboten, die frühere Freundin Kachelmanns noch einmal als "Geschädigte" zu bezeichnen.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=185 


UPDATE: 14:00 Uhr

Pressemitteilung
10.11.2011





PD Sigmaringen

Richtigstellung
In der Pressemitteilung vom 31.10.2011 zum Opferschutztag der PD Sigmaringen schrieben wir:
 
Nach einer Pause darf man auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Franz höchst gespannt sein. Er ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim und war Anwalt des Opfers im Kachelmann-Prozess.
 
Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wurde, Herr Kachelmann sei Täter einer Straftat stellen wir richtig:
 
Herr Kachelmann wurde von dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim freigesprochen und durfte daher zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden.