Freitag, 3. September 2010

Gerechtigkeitslücke oder Gerechtigkeitslüge/Geschlechtlichkeitslüge? - Große Kluft zwischen Anzeigen und Verurteilungen bei Vergewaltigungen

Das Ganze kann man aber auch ganz anders sehen! - Wieso und warum beklagen eigentlich keine Männer bzw. Männerverbände die Riesenlücke zwischen Verurteilungen von Vergewaltigungen und den Anzeigen dazu. (übrigens auch bzgl. angeblicher Straftaten bzgl. angeblciher Unterhaltsverletzungen und tatsächlichen Verurteilungen). Nicht PC? Aus Angst vor den schlagenden Frauen und schalkräftigen Frauenverbindungen, die seit über 35 Jahren die Lufthoheit über den Kaffekränzchen und Medien haben? (Wird übrigens nur in BRANDENBURG wissenschaftlich-rechtlich exakt statt genderorientiert häusliche Gewalt polizeilich erfasst?)

siehe auch: Fall Kachelmann >>>

Für Nachschub und weitere Vegrößerung der Gerechtigkeitslüge sorgt - will man dem Mona Lisa Newsletter Glauben schenken, die Sednung am Sonntag:


VERGEWALTIGUNGSOPFER UND DIE MÜHLEN DER JUSTIZ
Der ehemalige Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge sagt, er würde im Fall einer Vergewaltigung im Zweifel seiner Tochter nicht raten, zur Polizei zu gehen. Auch Opferverbände bestätigen: Viele Frauen bereuen Ihre Anzeige im Nachhinein - die seelischen Strapazen eines Prozesses lassen sie oft erneut zum Opfer werden. Die Glaubwürdigkeit des Vergewaltigungsopfers wird infrage gestellt, weitere Zeugen gibt es oft nicht, am Ende steht dann Aussage gegen Aussage. Tatsächlich führen in Deutschland nur 13 Prozent aller Anzeigen auch zu einer Verurteilung. Sarah wurde selbst Opfer einer Vergewaltigung. Bei ML berichtet die 26-Jährige von ihren persönlichen Erfahrungen und erklärt, warum es so wichtig ist, konsequent gegen die Täter vorzugehen."

Nun aber:

2.9.2010

Eine Gerechtigkeitslücke

Große Kluft zwischen Anzeigen und Verurteilungen bei Vergewaltigungen

Frauenberatungsstellen beklagen eine große Kluft zwischen den Zahlen angezeigter Vergewaltigungen und der von verurteilten Tätern. Wie aus einer europäischen Vergleichsstudie hervorgeht, sind bei 100 zwischen 2001 und 2006 angezeigten Vergewaltigungen in Deutschland im Durchschnitt nur in 13 Fällen die angeklagten Männer verurteilt worden.

Die Verfahren werden am häufigsten wegen unzureichender Beweislage oder mangelnder Kooperation der betroffenen Frauen eingestellt. Darauf wurde am Donnerstag auf einem internationalen Kongress des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) in Berlin hingewiesen., auf dem mehr als 200 Experten von Hilfseinrichtungen, Polizei, Justiz und aus der Wissenschaft über Verbesserungen für Vergewaltigungsopfer diskutierten.

http://www.domradio.de/aktuell/67149/eine-gerechtigkeitsluecke.html

Jörg Kachelmann und das Stoß- und Saisongeschäft der Vergewaltigungsanzeigen - Zahl der Anzeigen steigt, Zahl der Verurteilungen sinkt?!?!?

Inzwischen braucht man nur noch den Namen Kachelmann in Google einzugeben und Meldungen über Vergewaltigungen en gros et en détail, allgemeine Meldungen udn Statistiken kommen gleich "mit hoch". So wie diese der WELTonline.

Und was sagt uns das, Pfeiffer (mit drei f)? (Auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Jörg Kachelmann):

Vergewaltigung: Mehr Anzeigen, aber weniger Verurteilungen

Von mir
Berlin - In Deutschland ist in den vergangenen Jahren die Zahl der gemeldeten Vergewaltigungen gestiegen, die Quote der Verurteilungen aber gefallen. DIE WELT: 07:22

http://www.welt.de/die-welt/politik/article9363976/Vergewaltigung-Mehr-Anzeigen-aber-weniger-Verurteilungen.html


Jetzt mischt sich auch noch "Das Neue" in die Medienoffensive zu "Kuschelmann" (D. Nick). Am Sonntag (BAMS, WAMS, FAS...) und Montag werden wir wohl den ultimativen Medien-Overkill erleben....

Exklusiv in DAS NEUE: So wickelte Jörg Kachelmann prominente Frauen um den Finger


Meldung vom 02.09.2010 15:01 Uhr

Das Internet als Pranger

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Der am Montag beginnende Prozess gegen Jörg Kachelmann schlägt im Internet hohe Wellen. Für viele stehen Schuld oder Unschuld schon fest. Die öffentliche Vorführung der Beteiligten erinnert an die im Mittelalter verwurzelte Strafe des Prangers.

http://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2245957/index1.html

Festbeträge für Arzneimittelbeihilfe nicht anwendbar - (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24. August 2010, 2 K 1005/09.KO)

Die Begrenzung von Arzneimittelbeihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung auf die Höhe von Festbeträgen ist in Gestalt der derzeitigen Regelung unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger, ein pensionierter Berufssoldat, begehrte von der Wehrbereichsverwaltung Süd Beihilfe u.a. zu Aufwendungen in Höhe von 183,52 € für zwei Medikamente. Die Verwaltung erkannte nur einen Betrag von 54,75 € abzüglich eines Eigenanteils als beihilfefähig an: Sie begrenzte damit den Betrag auf die Höhe eines vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für die beiden Medikamente jeweils festgesetzten Festbetrags. Der Kläger legte dagegen erfolglos Widerspruch ein und hat dann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben.

Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und die Behörde verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe zu gewähren. Die Kürzung der Beihilfe auf die Höhe eines Festbetrags sei unwirksam. Eine Rechtsgrundlage hierfür fehle. Insbesondere § 22 Abs. 3 der Bundesbeihilfeverordnung begrenze die Beihilfe nicht auf die Festbetragshöhe. Diese Bestimmung ermächtige lediglich das Bundesministerium des Innern, entsprechende Verwaltungsvorschriften zu schaffen. Verwaltungsvorschriften seien aber als nichtgesetzliche Regelungen nicht in der Lage, den gesetzlichen Beihilfeanspruch zu kürzen.



Gegen dieses Urteil können die Beteiligten die Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.



(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24. August 2010, 2 K 1005/09.KO)


Unter der Adresse www.justiz.rlp.de im Bereich Presse steht Ihnen jetzt auch ein Newsmailer zur Verfügung. Sie können sich dort für den laufenden Bezug der Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Koblenz anmelden.

Verwaltungsgericht Koblenz
Pressemitteilung Nr. 32/2010

Strafverfahren gegen Trierer Facharzt wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

Mal wieder (>>>>) ein verfahrenes Verfahren nach "sehr aufwändigen Ermmittlungen" - in Trier ?
Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 51 Jahre alten in Trier tätig gewesenen Facharzt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben. Nach dem Ergebnis der sehr aufwändigen Ermittlungen der Kriminalinspektion Trier legt die Staatsanwaltschaft dem früheren Arzt 43 Fälle des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c Strafgesetzbuch) zur Last. Er ist nach der Bewertung des Ermittlungsergebnisses hinreichend verdächtig, in der Zeit von Sommer 2008 bis Sommer 2009 in 43 Fällen an Patientinnen, die ihn wegen einer Behandlung, Untersuchung oder Beratung aufgesucht hatten, sexuell motivierte Handlungen vorgenommen zu haben, die weder für die Behandlung oder Untersuchung noch sonst medizinisch erforderlich gewesen waren. Die angeklagten Taten richteten sich gegen 35 Patientinnen, von denen sich einige mehrfach sexuellen Übergriffen ausgesetzt sahen und es in einem Fall bei einem Versuch blieb.Der A
ngeschuldigte hat die Vorwürfe über seinen Verteidiger in allgemeiner Form eingeräumt. Ein gegen ihn zunächst ergangener Haftbefehl ist gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Der Angeschuldigte übt seinen Beruf nicht mehr aus und hat auf seine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung sowie seine Approbation als Arzt verzichtet.

Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

Hintergrund:

§ 174c Abs. 1 StGB lautet wie folgt:

Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.

gez. ( Dr. Brauer )
Leitender Oberstaatsanwalt

Staatsanwaltschaft Trier
Strafverfahren gegen Trierer Facharzt wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses - 2. Folgemitteilung