Donnerstag, 28. Februar 2008

Was tun, wenn die Anwältin schlampt?

Wohl das Gleiche, was ich auch täte, wenn ein Anwalt schlampt.





Wenn die Anwältin schläft ...

Übrigens und aus stets gegebenem Anlaß:

"Ein Anwalt, der beim Durchlesen und Korrigieren einer Berufungsbegründung kurz vor Ablauf der Begründungsfrist in seinem Büro am Schreibtisch einschläft und erst nach Fristablauf wieder erwacht, kann sich nicht auf einen unabwendbaren Zufall berufen,"
BGH, VIII ZB 2/70, VersR 1970,441“.

Gleiches (Analoges) dürfte wohl dafür gelten, wenn eine Anwältin während des Prozesses/der Verhandlung (mit offenen Augen) schläft ... .







Die fetten Jahre sind vorbei ...


Auch für Anwältinnen.

WAMS online: Die fetten Jahre für Anwälte sind vorbei.

Jahr für Jahr kommen 5000 zusätzliche Anwälte auf den Markt. Chancen hat nur, wer sich spezialisiert. Selbst dann reicht es selten für Villa, Jacht und Sportwagen

Elgin Bröhmer, 31: "Es gibt Monate, in denen ich weniger verdiene als meine Sekretärin."



[...]

Andere schmeißen nach ein paar Jahren hin. Die Bundesrechtsanwaltskammer beobachtet seit einigen Jahren den Trend, dass junge Kollegen ihre Zulassung freiwillig zurückgeben. Im Jahr 2004 gaben 1078 Rechtsanwälte im Alter unter 40 Jahren ihren Beruf vorzeitig auf. Mehr als jder vierte von ihnen nannte wirtschaftliche Gründe."

Dabei kommen die heiratsschwachen und kinderlosen Jahrgänge erst noch... Denn merke: Wer nicht geheiratet hat, kann nicht geschieden werden. Wer ohne Kinder ist, der kann nicht um Kinder streiten.

So werden wohl noch mehr Anwältinnen auf Hartz IV umsatteln müssen.


Nr. 5 vom 28. Februar 2008
Anwaltschaft wächst weiter - aber langsamer

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Im vergangenen Jahr hat sich der Zuwachs der Anwaltschaft im Vergleich zum Vorjahr verringert. Während der Anstieg 2006 noch 3,42 % betrug, waren Anfang 2008 insgesamt 146.906 Rechtsanwälte [Anmerkung: und -innen] zugelassen, das sind 2,85 % mehr als im Jahr zuvor.

Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern hatten am 01.01.2008 insgesamt 147.552 Mitglieder (Vorjahr: 143.442), davon 146.906 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,85 %), 334 Rechtsbeistände (Rückgang von -3,5 %), 297 Rechtsanwalts-GmbHs (Zuwachs 13,85 %) und nun auch 6 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften. Damit ist ein Mitgliederzuwachs um 2,87 % zu verzeichnen; dies entspricht einem absoluten Zuwachs um 4.110 Mitglieder (Vorjahr: 4.763).

"Es ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten zwei Jahren der Zuwachs weiter verlangsamt", erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer die Zahlen. "Deshalb wird der starke Wettbewerbsdruck, dem die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgesetzt sind, weiter bestehen bleiben. Nur eine am Bedarf des Marktes ausgerichtete Spezialisierung und die fachliche Kompetenz durch Fortbildung können darauf die Antwort sein".




Selbstständigkeit 14.09.2007
Vor dem Prozess das Aktienstudium




Der Beruf des Anwalts hat sich verändert: Es wird in ihm - im Durchschnitt - längst nicht mehr so gut verdient wie früher. Und die Anwaltsfirma beginnt, sich zu ökonomisieren.
549 Wörter

FAZonline
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Adolph Freiherr von Knigge "Über den Umgang mit Menschen" hier: Juristinnen

KNIGGE musste dringend überarbeitet werden: Hier also das Juristinnenkapitel im Lichte neuester Rechtsprechung und -schreibung.

Sechstes Kapitel
Über den Umgang mit Leuten von allerlei Ständen im bürgerlichen Leben


2.

Wenden wir uns nun zu den Juristinnen. Nächst den natürlichen Gütern, nächst der Wohlfahrt des Geistes, der Seele und des Leibes ist in der bürgerlichen Gesellschaft der sichre Besitz des Eigentums das Heiligste und Teuerste. Wer dazu beiträgt, uns diesen Besitz zuzusichern; wer sich weder durch Freundschaft noch Parteilichkeit noch Weichlichkeit noch Leidenschaft noch Schmeichelei noch Eigennutz noch Menschenfurcht bewegen lässt, auch nur einen einzigen kleinen Schritt von dem graden Wege der Gerechtigkeit abzuweichen; wer durch alle Künste der Schikane und Überredung, durch die Unbestimmtheit, Zweideutigkeit und Verwirrung der geschriebenen Gesetze hindurch klar zu schauen und den Punkt, den Vernunft, Wahrheit, Redlichkeit und Billigkeit bestimmen, zu treffen weiß; wer der Beschützer des Ärmern, des Schwächern und Unterdrückten gegen den Stärkern, Reichern und Unterdrücker; wer der Waisen Vater, der Unschuldigen Retter und Verteidiger ist – die ist gewiss unsrer ganzen Verehrung wert.

Was ich hier gesagt habe, beweist aber auch zugleich, wie sehr viel dazu gehört, auf den Titel einer würdigen Richterin und auf den einer edeln Sachwalterin Anspruch machen zu dürfen, und es ist, am gelindesten gesprochen, sehr übereilt geurteilt, wenn man behauptet, es werde, um eine gute Juristin zu sein, wenig gesunde Vernunft, sondern nur Gedächtnis, Schlendrian und ein hartes Herz erfordert, oder die Rechtsgelehrsamkeit sei nichts anders als die Kunst, die Leute auf privilegierte Art um Geld und Gut zu bringen. Freilich, wenn man unter einer Juristin eine Frau versteht, die nur ihr römisches Recht im Kopfe hat, die Schlupfwinkel der Schikane kennt und die spitzfindigen Distinktionen der Rabulisten studiert hat, so mag man recht haben; aber eine solche entheiligt auch ihr ehrwürdiges Amt.

Doch ist es in der Tat traurig - um auch das Böse nicht zu verschweigen - dass in diesem Stande die Handlungen so vieler Richterinnen und Advokatinnen sowie die Justizverfassung in den mehrsten Ländern sehr mannigfaltige Gelegenheit zu jenen harten Beschuldigungen geben. Da widmen sich denn die schiefsten Köpfe dem Studium der Rechtsgelehrsamkeit, womit sie keine andren feinen Kenntnisse verbinden, dennoch aber so stolz auf diesen Wust von alten römischen, auf unsre Zeiten wenig passenden Gesetzen sind, dass sie von der Frau, die die edlen Pandekten nicht am Schnürchen hat, glauben, sie könne gar nichts gelernt haben. Ihre ganze Gedankenreihe knüpft sich nur an ihr Buch aller Bücher, an das Corpusjuris an, und ein steifer Zivilist ist wahrlich im gesellschaftlichen Leben das langweiligste Geschöpf, das frau sich denken mag. In allen übrigen menschlichen Dingen, in allen andere den Geist aufklärenden, das Herz bildenden Kenntnissen unerfahren, treten sie dann in öffentliche Ämter. Ihr barbarischer Stil, ihre bogenlangen Perioden, ihre Gabe, die einfachste, deutlichste Sache weitschweifig und unverständlich zu machen, erfüllt jeden, der Geschmack und Gefühl für Klarheit hat, mit Ekel und Ungeduld. Wenn Du auch nicht das Unglück erlebst, dass Deine Angelegenheit einer eigennützigen, parteiischen, faulen oder schwachköpfigen Richterin in die Hände fällt, so ist es schon genug, dass Dein oder Deines Gegners Advokatin ein Mensch ohne Gefühl, ein gewinnsüchtige Gaunerin, eine Pinselin oder eine Schikaneurin sei, um bei einem Rechtsstreite, den jeder unbefangene gesunde Kopf in einer Stunde schlichten könnte, viel Jahre lang hingehalten zu werden, ganze Zimmer voll Akten zusammengeschmiert zu sehn und dreimal soviel an Unkosten zu bezahlen, als der Gegenstand des ganzen Streits wert ist, ja am Ende die gerechteste Sache zu verlieren und Dein offenbares Eigentum fremden Händen preiszugeben. Und wäre beides nicht der Fall, wären Richterin und Sachwalterin geschickte und redliche Frauen, so ist der Gang der Justiz in manchen Ländern von der Art, dass man Methusalems Alter erreichen muss, um das Ende eines Prozesses zu erleben. Da schmachten dann ganze Familien im Elende und Jammer, indes sich Schelminnen und hungrige Skriblerinnen in ihr Vermögen teilen. Da wird die gegründeteste Forderung wegen eines kleinen Mangels an elenden Formalitäten für nichtig erklärt. Da muss der Ärmere sich's gefallen lassen, dass sein reicherer Nachbar ihm sein väterliches Erbe entreißt, wenn die Schikane Mittel findet, den Sinn irgendeines alten Dokuments zu verdrehn, oder wenn der Unterdrückte nicht Vermögen genug hat, die ungeheuren Kosten zu Führung des Prozesses aufzubringen. Da müssen Söhne und Enkel ruhig zusehn, wie die Güter ihrer Voreltern unter dem Vorwande, die darauf haftenden Schulden zu bezahlen, Jahrhunderte hindurch in den Händen privilegierter Diebe bleiben, indes weder sie noch die Gläubiger Genuss davon haben, wenn diese Diebe nur die Kunst besitzen, Rechnungen aufzustellen, die der gebräuchlichen Form nach richtig sind. Da muss mancher Unschuldige sein Leben auf dem Blutgerüste hingeben, weil die Richterin nicht so bekannt mit der Sprache der Unschuld als mit den Wendungen einer falschen Beredsamkeit sind. Da lassen Professorinnen Urteile über Gut und Blut durch ihre unbärtigen Schüler verfassen und geben demjenigen recht, der das Responsum bezahlt. - Doch was helfen alle Deklamationen, und wer kennt nicht diesen Gräuel der Verwüstung?


Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben als den: Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen!

Man/frau weiche auf alle mögliche Weise jedem Prozesse aus und vergleiche sich lieber, auch bei der sichersten Überzeugung von Recht, gebe lieber die Hälfte dessen hin, was uns ein andrer streitig macht, bevor man es zum Schriftwechsel kommen lasse.

Man/frau halte seine Geschäfte in solcher Ordnung, mache alles darin bei Lebzeiten so klar, dass man auch seinen Erben nicht die Wahrscheinlichkeit eines gerichtlichen Zwistes hinterlasse.


Hat uns aber der böse Feind zu einem Prozesse verholfen, so suche man/frau sich eine redliche, uneigennützigen, geschickten Advokatin – man/frau wird oft ein wenig lange suchen müssen - und bemühe sich, mit ihr also einig zu werden, dass man/frau ihr außer ihren Gebühren noch reichere Bezahlung verspreche nach Verhältnis der Kürze der Zeit, binnen welcher er die Sache zu Ende bringen wird.

Man/frau mache sich gefasst, nie wieder in den Besitz seiner Güter zu kommen, wenn diese einmal in Advokatinnen- und Kuratorinnenhände geraten sind, besonders in Ländern, wo alter Schlendrian, Schläfrigkeit und Inkonsequenz in Geschäften herrschen.

Man/frau erlaube sich keine Art von Bestechung der Richterin. Wer dergleichen gibt, der ist beinahe ein ebenso arger Schelm/arge Schelmin als die, welche nimmt.

Man/frau wappne sich mit Geduld in allen Geschäften, die man mit Juristinnen von gemeinem Schlage vorhat.

Man/frau bediene sich auch keiner solchen zu Dingen, die schleunig und einfach behandelt werden sollen.

Man/frau sei äußerst vorsichtig im Schreiben, Reden, Versprechen und Behaupten gegen Rechtsgelehrte. Sie kleben am Buchstaben; ein juristischer Beweis ist nicht immer ein Beweis der gesunden Vernunft; juristische Wahrheit zuweilen etwas mehr, zuweilen etwas weniger als gemeine Wahrheit; juristischer Ausdruck nicht selten einer andern Auslegung fähig als gewöhnlicher Ausdruck und juristischer Wille oft das Gegenteil von dem, was man im gemeinen Leben Willen nennt.



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Montag, 25. Februar 2008

Ein ganz besonderer Härtefall: Antrag wegen einverständlicher Ehescheidung

Der Antrag des EHEMANNES auf HÄRTEFALLscheidung lag bereits SOFORT nach Ermittlung einer zustellungsfähigen Adresse am 09.09.2004 dem Gericht VOR - (Trennung am 19.08.2004)!

"Amtgericht 23.09.2004 (Eingang: 27.09.2004)
Familiengericht

5XXXX Schilda


Antrag

der Frau X. Y, Straße, Wohnort

ANTRAGSTELLERIN (sic!)


Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwäldin

gegen

Herrn Z.Y, Straße, Wohnort

Antragsgegner (sic ! - siehe oben)

Verfahrensbevolmächtigte: Rechstanwältin ...

wegen einvernehmlicher (sic!) Ehescheidung.


Begründung:

[...]
Die Parteien leben zwar erst seit dem Zeitpunkt des Auszuges aus der gemeinschaftlichen Ehewohnung der Antragstellerin (Satzstellung - sic!) am 19.08.2004 getrennt, allerdings würde die Aufrechterhaltung und Fortsetzung der Ehe für die Antragstellerin aus dne nachfolgend näher erörterten Gründen eine unzumutbare Härte (Anmerk.: aber einvernehmliche Schediung VOR Ablauf des Trennungsjahres - Geht's noch?) bedeuten, der Ehescheidungsantrag wird demnach auf § 1565 Abs. 2 BGB gestützt."

Diese Rechtsanwäldin war und ist auch ein Härtefall (Wir werden ihr noch öfter begegnen): Härte 10 - ein ungeschliffener Diamant und nur mit Fasung zu tragen.

In der mündlichen Verhandlung am 27.10.2004 wurde "die einvernehmliche Scheidung" als Fehler der Kanzlei (sic ?!?!?) bezeichnet.

Die Hölle - das sind die anderen. (Sartre)













Unschuldsvermutung

Auch hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Sollten sie sich allerdings nicht aufrecht erhalten lassen, so hoffen und vermuten wir wenigstens für ihn und sie, dass wenigstens der schuldige Sex besser als ausreichend war ... .

"24. Februar 2008, 11:27 Uhr (WELTonline)
Von Karsten Kammholz

Jura-Professor
Doktortitel und Einsen gegen Geld und Sex
Am Montag startet der Prozess gegen Thomas A. von Neuem. Er soll Promotionen für Geld ermöglicht haben. Auch andere Dozenten der Universität Hannover geraten ins Zwielicht. Auf der Anklagebank sitzt auch eine Studentin, die gegen Sex bessere Noten und noch mehr bekommen haben soll."

"Prozess gegen Juraprofessor: Sex für gute Noten  24.02.2008 STERN online
Thomas A. soll einen schwunghaften Handel mit Doktortiteln betrieben haben. Als Gegenleistung für gute Noten soll der Juraprofessor von den Studentinnen Sex verlangt haben. Erneut beginnt heute in Hildesheim der Prozess gegen den 53-Jährigen."

Man beachte tunlichst auch die schmückenden sinn(lich)vollen"Anzeigen" von Amazon rechts.







EnTgültiges Umgangsrecht

Fangen wie gleich mit einem Trippel-Brüller an:


Amtsgericht Schilda
Familiengericht
Justizstr. 2 - 6
12345 Schilda


vorab per Telefax: 06XY-Z - 00

Schilda, den 08.06.2007

BITTE STETS ANGEBEN:

Aktenzeichen :00497105 XY 1 Di
Es betreut Sie : Rechtsanwältin "Ich-lerne-noch"

In dem Verfahren zur Regelung des entgültigen Umgangsrechts


Damit auch Nicht-Juristen, insbesondere noch nicht kulturgebeutelte Väter abgesehen von dem bereits vieles, wenn nicht alles sagenden Rechtschreibfehler „enTgültigen“und der Erkenntnis, dass manches Familiengericht von einer Anwältin betreut wird bzw. unter Betreuung steht(?!?!), den vollen humoristischen Nährwert dieses anwältinlischen (AGG!!! - eh uns hier eine Gleichstellunsgbeautragte glaubt, eine reinsemmeln zu müssen!) Anschreibens genießen können, das folgendes Zitat aus „Die Rechtsprechung zur Elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht seit 2004“ von Richter am OLG Dr. STEFAN MOTZER, Stuttgart (der FamRZ 2006 Heft 2 S. 73 – 82, hier: Seite 76):
4. Abänderungen von Entscheidungen zum Sorgerecht (§ 1696 BGB)
Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht erwachsen nicht in materielle Rechtskraft, weil die Fürsorge gegenüber einem Minderjährigen stets Vorrang vor der Endgültigkeit einer einmal getroffenen Entscheidung des Gerichts hat. (BverfGE, FamRZ, 2005, 783) Daher ändert das Familiengericht seine Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist (§ 1696 I BGB). Dies ist der Fall, wenn die Vorteile einer Änderung der getroffenen Sorgrechtsentscheidung die Nachteile deutlich überwiegen (OLG Köln, FamRZ, 2005, 1276 [LS].







Donnerstag, 14. Februar 2008

Rechtsanwältin Anne Katrin Munsch, Trier

2008: annus horribilis oder anus horribilis?

In 2007 lief es ja noch ganz gut, aber auch schon ein bisschen komisch ....

Eine in Deutschland zugelassene deutsche Rechtsanwältin für das französische NOC? In Luxemburg? Gemessen von der belgischen Chronorace? Schon ein bisschen kurios, oder?

Als PDF-File.







Rechtsanwältin Alexandra Fischer-Horn, Trier

2008: annus horribilis oder anus horribilis?

Rechtsanwältin Alexandra Fischer-Horn, Trier


Was ist das denn?

Auf der anderen Seite/Site: http://www.anwalt-zahnhausen.de/(28.04.2008)

und hier: Anwaltsauskunft.












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